Rehasport & Funktionstraining


Unser Trainer- & Therapeutenteam betreut Sie mit langjähriger Erfahrung beim Rehasport und Funktionstraining.


RehaSport erfolgt nach Verordnung Ihres Arztes. Jeder Arzt darf das Formular Muster 56 ausstellen, die zuständige Krankenkasse muß die Kostenübernahme bestätigen, es besteht ein Rechtsanspruch nach §44 SGB IX.
In der Regel werden 50 Einheiten 1-2 mal wöchentlich verordnet.

Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe auf eigene Kosten zu motivieren.
Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung.

Warum sollte ein Arzt Rehabilitationssport verordnen? Was hat er denn davon?

Viele Ärzte wollen ihre Patienten motivieren, sich mehr zu bewegen und suchen deshalb nach Möglichkeiten Sport und Training zu verordnen.
Die Möglichkeiten innerhalb des Heilmittelkatalogs sind inhaltlich eingeschränkt und zusätzlich hat jeder Arzt Angst, seine Heilmittelrichtgröße [Budget] zu überschreiten und damit in Regress genommen zu werden.
Rehabilitationssport hat jedoch mit dem Heilmittelkatalog nichts zu tun, ist nicht budgetiert und kann pro Quartal beliebig vielen Patienten verordnet werden.

RehaSport
- Gymnastikgruppe, bis 15 Personen, 60 min, je nach Verordnung( nur feste Zeiten),
ohne Zuzahlungen